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Die IT-Recht Kanzlei hat auf Ihrer Homepage ein Musterschreiben veröffentlicht um negative Bewertungen, die Sie als Händler bei eBay erhalten haben, zurücknehmen zu lassen. Damit lässt sich die Rücknahme unbürokratisch einleiten, wo sonst der Weg zum Anwalt die erste Maßnahme war.
Mehr Informationen zu dem Thema "negative Bewertungen" hat die IT-Recht Kanzlei in diesem Artikel für Sie zusammengefaßt.